Sperrung Sportstätte vom 2. bis 30. November 2020

Liebe Boule-Freunde,

die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ liegt uns inzwischen in der aktuellen Fassung vor. Die komplette Verordnung kann als PDF-Datei hier herungergeladen werden.

Paragraph 9 regelt den Sport:

§ 9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Evaluation

(1) Diese Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft.

Die Verordnung lässt keinen großen Interpretationsspielraum – unser Bouleplatz ist somit ab Mo 2. November bis Ende des Monats geschlossen.

Ob unser geplantes Nikolaus-Turnier stattfinden kann, muss sich noch erweisen. Ob die Maßnahmen Ende November beendet sein werden und der Platz wieder für Training und Turniere geöffnet wird, steht nach unserer Bewertung noch in den Sternen. Wir werden euch zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.

Der Vorstand