Platzöffnung ?…

Seit Montag gilt nun die neueste Corona Schutzverordnung für NRW und auf den ersten Blick stellt sie Lockerungen für den Sport in Aussicht. Auf den zweiten Blick allerdings wird schnell ersichtlich, das es sich eigentlich um eine Verschärfung zur vorherigen Lage handelt.

Galt für Boule bisher, dass alle 3 Spielvarianten (Téte, Doub und Tripp) als Individualsport angesehen wurden und somit grundsätzlich außerhalb von Sportplätzen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m gespielt werden konnten, ist nunmehr nicht mehr von Individualsport die Rede und bei mehr als 2 Spielern ist ein Mindestabstand von 5 m zwischen den Spielparteien erforderlich. Dafür kann dann aber auch auf Sportplätzen unter freiem Himmel gespielt werden – natürlich nur mit dem Segen des zuständigen Ordnungsamtes.

Eine Nachfrage beim Ordnungsamt in Neunkirchen-Seelscheid und auch beim Gemeindesportbund hat noch nicht zum Erfolg geführt. Die Diskussion zwischen beiden Stellen darüber, ob unser Boulodrome wieder genutzt werden darf läuft und wird voraussichtlich noch ein paar Tage dauern. Erst dann wird hoffentlich klar, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen der Sportplatz für uns wieder genutzt werden kann.

Ich bedauere, euch keine besseren Nachrichten überbringen zu können. Aber wir müssen abwarten, wie sich das Ordnungsamt letztendlich entscheidet.

Habt noch ein wenig Geduld – Corona wird nicht ewig dauern!!!

Gruß,
Andreas