Neue Corona Schutzverordnung NRW ab 16.12.2020
Liebe Vereinskameradinnen/*en,
mit Wirkung von Gestern wurde die Coronaschutzverordnung für NRW erneut geändert und neu erlassen (Download als PDF). Gültig ist sie zunächst mal bis zum 10. Januar 2021. Neben den allgemein verschärften Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben wurden auch konkret die Maßnahmen für den Sport drastisch verschärft.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.
§9 Sport (1), der Coronaschutzverordnung NRW in der ab dem 16. Dezember gültigen Fassung
Die bisher vorhandenen Ausnahmen zum Individualsport wurden gelöscht:
Ab sofort ist auch der (bisher noch erlaubte) Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten. Kommunale und vereinseigene Sportplätze müssen schließen und es sind keine Rehasport-Angebote mehr möglich, auch nicht solche aufgrund von ärztlichen Verordnungen.
Kreissportbund Rhein-Sieg e.V.
Das Zitat stammt aus einem Infobrief des Kreissportbundes Rhein-Sieg e.V. (Download als PDF). Zum einen muss unser Boulodrome somit leider weiterhin und bis auf weiteres geschlossen bleiben und zum anderen erübrigt sich somit auch die mehrfach aufgeworfen Frage hinsichtlich der Möglichkeiten des Individualsportes für Petanque. Leider habe ich keine besseren Nachrichten für euch…
Trotzdem wünsche ich euch allen und auch euren Angehörigen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Hoffentlich sehen wir uns bald endlich alle gesund auf dem Bouleplatz wieder.
Gruß,
Andreas